Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebots der Implen GmbH und gelten für alle von ihr geschlossenen Verträge, Lieferungen und Leistungen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen schriftliche einverstanden erklären.
II. Preise und Zahlungsbedingungen Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht eine andere Währung vereinbart ist, in Euro ab Lager München. Es gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Bei wesentlichen Kostenerhöhungen behalten wir uns eine Preisänderung vor. Im Falle einer Erhöhung teilen wir dies dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vor Versand der Ware mit. Der Vertragspartner hat in diesem Falle das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks und Akzepte werden wir nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarung akzeptieren. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners, es sei denn, sie erfolgt mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Vertragspartners.
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen zu entrichten.
Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlungen weitere Lieferungen abhängig zu machen. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners herabmindern, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, sofortige Bezahlung oder die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen.
Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten unseres Vertragspartners verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten, unser Eigentum. Die von uns gelieferten Waren bleiben ferner so lange unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus früheren Geschäftsverbindungen gezahlt sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sachgerecht zu behandeln und uns jeden Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.
Unser Vertragspartner ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die gekauften Waren zu verfügen. Im Falle des Weiterverkaufs tritt er uns die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen im voraus ab.
Der Vertragspartner tritt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf jederzeit einzuziehen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, eingezogene Beiträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Vertragspartner in keinem Fall berechtigt.
III. Transportversicherung
Eine Transportversicherung für die Versendung der Waren ab Lager München, wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners abgeschlossen und geht zu seinen Lasten. Mit der Übergabe der bestellten Waren an die Bahn, an den Spediteur oder an ein sonstiges Transportunternehmen, geht die Leistungsgefahr auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Transportkosten zu unseren Lasten gehen oder nicht. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten unseres Vertragspartners, geht alle Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
IV. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse
Wir sind von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, wenn wir die Gründe, die zur Nichtlieferung führen, nicht zu vertreten haben, insbesondere für den Fall höherer Gewalt, wozu auch Streikfolgen gehören. Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.
V. Gewährleistung
Wir garantieren, das fehlerlose Funktionieren aller Standardkomponenten unserer Geräte hinsichtlich des verwendeten Materials (ausgeschlossen davon sind vom Benutzer vorzunehmende Ersatzbeschaffungen z. B. Sicherungen, Lampen, Verschließteile, Röhren, Filter usw.). Wir garantieren die Reinheit unserer chemischen Produkte gemäß den Angaben im Analysenzertifikat. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Lieferung von Chemikalien, die mit anderen chemischen Produkten durch den Vertragspartner vermischt oder sonstwie verbunden werden.
Die Garantiezeit für Geräte beträgt 12 Monate. Die Garantiezeit für andere Artikel beträgt 90 Tage, es sei denn, dass wir den Vertragspartner über eine konkrete, kürzere Ablaufzeit informieren, gleich in welcher Weise, bevor die 90 Tage Periode endet.
Mängel an der gelieferten Ware oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung- schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle
Mängelansprüche sofern sie nicht bereits nach den vorstehenden Bestimmungen verfristet sind.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauchen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
Eine Rücksendung der beanstandeten Waren ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Vertragspartner vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt.
Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unsere Produkte auf ihre Eignung und Verwendbarkeit.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Produkte ausschließlich für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt sind. Wir liefern solche Produkte daher nur an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten, technische Gewerbebetriebe bzw. einschlägige Industrie. Wir lehnen daher jede Haftung für Schäden ab, die aus unsachgemäßer Handhabung entstehen könnten oder bei Anwendung im Haushalt oder an Mensch und Tier. Wir untersagen ausdrücklich die Weitergabe giftiger (gefährlicher) Stoffe an Privatpersonen.
Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Ebenso ist jegliche Haftung unsererseits für Schäden an Personen – oder Sachschäden- die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Produkte ausgeschlossen. Soweit für den Verkehr einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, sind diese vom Vertragspartner zu beachten. Der Vertragspartner kann nur und ausschließlich die in diesen Bedingungen fixierten Ansprüche geltend machen. Keinesfalls sind wir verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden die durch die Verletzung von Anwendungsrichtlinien oder durch Ausfall oder Unterbrechung beim Betrieb der Anlagensoftware entsehen. Wir sind daher nicht verantwortlich für jeglichen wirtschaftlichen Ausfall oder Verletzungsfolgen betroffener Personen.
VI. Schadensersatz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, Implen GmbH München von jedwedem Anspruch und jedweder Verpflichtung freizustellen, die sich aus einer möglichen Verletzung von vorstehenden Vorschriften über die Produkthaftung ergeben, mit Ausnahme solcher Ansprüche, Verpflichtungen oder Handlungen, die sich aus Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits ergeben. Die vorstehenden Bestimmungen sind die einzigen Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen, die wir im Hinblick auf die von uns gelieferten Produkte eingehen. Wir übernehmen keinerlei weitergehende Garantie. Wir weisen insbesondere alle Ansprüche zurück, die die Handelsfähigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck zum Gegenstand haben.
Ersatz von Schäden aufgrund allgemeiner Vertragsverletzungen wird nur geleistet, wenn dieser auf vorsätzlichem, oder grobfahrlässigem Handeln unsererseits beruht.
VII. Datenschutz
Wir bedienen uns der elektronischen Datenverarbeitung und speichern für diesen Zweck die Personen- und Geschäftsdaten unserer Kunden im Rahmen des § 28 Bundesdatenschutzgesetz.
VIII. Lizenzen
Für den Fall, dass unsere Produkte mit dazugehöriger Software ausgestattet sind, wird die Software dem Vertragspartner mit einer nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Lizenz oder Sublizenz überlassen. Diese Lizenz kann in einem separaten Lizenzabkommen mit der Absprache zur Produktverwendung erweitert werden. Die Lizenzgebühr ist in einem solchen Fall im Preis des Produktes enthalten. Damit ist kein Anwartschaftsrecht auf Eigentum oder Urheberrecht an der Software oder irgend einen Teil davon für den Käufer begründet.
Die Verwendung von Handelsbezeichnungen in Katalogen bzw. Angeboten bedeuten nicht, dass diese Bezeichnung im allgemeinen gewerblichen Verkehr frei verwendet werden dürfen. Wir übernehmen keinerlei Garantie dafür, dass die Anwendung oder der Verkauf unserer vertriebenen Ware nicht die Schutzrechte oder Patentansprüche Dritter verletzt, die das Produkt selbst oder dessen Verwendung in Verbindung mit anderen Produkten oder bei irgendeinem Herstellungsverfahren schützen.
IX. Ausfuhrkontrollbestimmungen
Bestimmte Waren können deutschen und US-amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. In diesem Falle ist Reexport aus der Bundesrepublik Deutschland nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Wirtschaft/Bundesausfuhramt in Eschborn und das Office of Export Control in Washington möglich. Unser Vertragspartner ist selbst für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile München. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile München, und zwar auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozess, wir können jedoch den Vertragspartner auch an jedem für ihn begründeten Gerichtsstand verklagen.
XI. Schlussbestimmungen
In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
Bei Export unserer Waren durch unsere Vertragspartner in den Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
Sollten diese von uns vorformulierten Vertragsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.